Neubau – Baulücken – Zweite Reihe

Sie möchten neu bauen und Vermieter oder Vermieterin werden? Dabei können Sie sich auch vorstellen, preis- und belegungsgebunden an Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein zu vermieten und dafür eine Förderung der NBank in Anspruch zu nehmen? Oder Sie haben noch ein Baugrundstück, eine Baulücke oder ein Grundstück in zweiter Reihe? Dann unterstützt die Stadt Osnabrück Sie gern bei der Klärung von Fragen, die Sie noch von Ihrem Vorhaben abhalten. 

Bei Baulücken handelt es sich um Flächen, auf denen eine Bebauung im Gegensatz zu den umliegenden Bereichen nicht stattgefunden hat. Es kann sich dabei sowohl um Grundstücksteile oder auch mehrere Grundstücke handeln. Wenn Sie Eigentümer oder Eigentümerin sind, können Sie diese Lücken schließen. Bei Fragen helfen Ihnen die Bauberatung oder die Kontaktstelle Wohnraum weiter.

In den letzten Jahren ist in vielen Bebauungsplänen die Möglichkeit eröffnet worden, im Garten, also in zweiter Reihe, ein weiteres Haus zu errichten. Für viele Hauseigentümerinnen und -eigentümer könnte dies in den nächsten Jahren eine interessante Option sein, sich selbst barrierefreien Wohnraum zu schaffen oder auch den Pflegeaufwand der großen Grundstücke für sich zu verringern und gleichzeitig finanzielle Mittel für gegebenenfalls erforderliche energetische oder altersgerechte Umbaumaßnahmen im eigenen Haus zu erhalten. Ob auf Ihrem Grundstück das Bauen in zweiter Reihe zulässig ist, können Sie dem Baulandkataster entnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Bauberatung sowie in der Kontaktstelle Wohnraum, die auch zu Fördermitteln und rund ums Wohnen im Alter informiert.