„Osnabrück saniert“ - Förderprogramm zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden

Antragstellung am 6. Mai 2024 ab 16 Uhr wieder möglich

Mit dem Programm „Osnabrück saniert“ möchte die Stadt Osnabrück CO2-Emissionen im Gebäudebestand verringern und so einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Nutzung fossiler Energie soll durch die Förderung von Dämmmaßnahmen und solarer Stromerzeugung reduziert werden.

Wichtig: 

  • Aufträge für die zur Förderung beantragten Maßnahmen dürfen erst nach Antragstellung vergeben werden. 
  • Nach Antragstellung muss die Beauftragung der Maßnahme innerhalb von 12 Wochen nachgewiesen werden.
  • Die Förderung erfolgt nach dem „Windhund-Prinzip“, dabei werden nur vollständig eingereichte Anträge berücksichtigt. 
  • Es werden nur Maßnahmen gefördert, die nicht aufgrund einer Rechtsvorschrift umgesetzt werden müssen. 

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung!

Geltungsbereich des Förderprogramms ist das Stadtgebiet Osnabrück. Für das Sanierungsgebiet Schinkel gelten zusätzlich spezielle Fördervoraussetzungen. Informationen dazu sind unter www.osnabrueck.de/sanierung-schinkel abrufbar.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von

  • Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten,
  • Wohngebäuden ab zwei Wohneinheiten, die außerhalb dieser Wohneinheiten zusätzlich gewerblich genutzt werden (Mischnutzung),
  • sowie Vereine mit Gemeinnützigkeitsstatus für deren Gebäude.

Für die Förderung von Photovoltaikanlagen außerdem Eigentümerinnen und Eigentümer von

  • Ein- und Zweifamilienhäusern.

Was wird gefördert?

Gefördert werden

  • Außenwand- und Innenwanddämmungen (auch Hohlschichtdämmung) sowie
  • in Verbindung mit der Dämmung der Außenwand auch der Austausch von Fenstern 
  • 20 % der förderfähigen Kosten, aber maximal 100 Euro/m² Bauteilfläche 
  • Maßnahmen ab einer zusammenhängenden Fläche von 30 m²
  • bei Maßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, ausschließlich Materialkosten 
  • alle anfallenden Material- und Baukosten, die zur Umsetzung der förderfähigen Maßnahme erforderlich sind

Pro Objekt können insgesamt maximal 75.000 Euro Zuschuss für energetische Sanierungsmaßnahmen genehmigt werden.

Gefördert werden

  • in Verbindung mit Dämmmaßnahmen am Dach auch der Austausch von Fenstern
  • 20 % der förderfähigen Kosten, aber maximal 50 Euro/ m² Bauteilfläche
  • Maßnahmen ab einer zusammenhängenden Fläche von 30 m²
  • bei Maßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, ausschließlich Materialkosten 
  • alle anfallenden Material- und Baukosten, die zur Umsetzung der Dämmmaßnahme notwendig sind

Die Dämmung der obersten Geschossdecke wird nicht gefördert.

Pro Objekt können insgesamt maximal 75.000 Euro Zuschuss für energetische Sanierungsmaßnahmen genehmigt werden.

Gefördert werden

  • 20 % der förderfähigen Kosten, aber maximal 25 Euro/ m² Bauteilfläche
  • Maßnahmen ab einer zusammenhängenden Fläche von 30 m²
  • alle anfallenden Material- und Baukosten, die zur Umsetzung der förderfähigen Maßnahme erforderlich sind
  • bei Maßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, ausschließlich Materialkosten 

Pro Objekt können insgesamt maximal 75.000 Euro Zuschuss für energetische Sanierungsmaßnahmen genehmigt werden.

  • Um die Errichtung möglichst großer Photovoltaik-Anlagen auf geeigneten Dächern zu erreichen (Dachvollbelegung), werden PV-Anlagen anteilig gefördert.

  • Eine Förderung ist ab einer Leistung von 8 kWp möglich

  • die darüber hinaus installierte Leistung wird mit 500 Euro pro kWp bezuschusst
    (werden zum Beispiel 10,5 kWp Leistung installiert, werden 2,5 kWp Leistung bezuschusst und die Förderung beträgt 1.250 Euro)

Weitere Fragen?

Fragen zum Förderprogramm „Osnabrück saniert“ werden dienstags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 0541 323-3245 beantwortet.

Zur Online-Antragstellung

Das Antragsverfahren wird über das ServicePortal vollständig elektronisch abgewickelt. Hier steht neben dem Antragsformular ab dem 6. Mai 2024 eine Auflistung der zur Antragstellung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.

Zur Antragsstellung ist ein Benutzerkonto einzurichten über das der gesamte weitere Schriftverkehr erfolgt.

Weitergehende Links und Informationen