Bezahlbarer Wohnraum

Für eine sozial- und umweltgerechte Stadtentwicklung ist ausreichend bezahlbarer Wohnraum für die Menschen in Osnabrück ein zentrales Handlungsfeld. Diese Aufgabe war eines der acht wichtigsten strategischen Ziele der Stadt bis 2020. Auch in den Zielen 2021 bis 2025 ist der bezahlbare Wohnraum unter „Stadt zum Leben und Erleben“ wieder ausdrücklich genannt.

Was ist bezahlbarer Wohnraum?

Der Begriff an sich ist nicht definiert. In Osnabrück meint er in der Regel Wohnraum, der den Förderkriterien des öffentlich geförderten Wohnungsbaus in Niedersachsen entspricht. 

Die NBank, die Förderbank des Landes Niedersachsen, hat im Wesentlichen zwei Förderprogramme, die eine gedeckelte Miete für 6,10 Euro (geringe Einkommen) bzw. 7,50 Euro (mittlere Einkommen) vorgeben. Wohnungsunternehmen oder Vermietende, die die Förderprogramme in Anspruch nehmen, verpflichten sich ihren Wohnraum zu diesen Startmieten anzubieten. Die Mietenden benötigen im Gegenzug einen Wohnberechtigungsschein, der das Einkommen bestätigt. Außerdem muss die Größe des Haushaltes zur Größe der Wohnung passen.  

Als angemessen gelten die folgenden Wohnungsgrößen:

 

Alleinstehend

bis 50 m2

2 Haushaltsmitglieder

bis 60 m2

3 Haushaltsmitglieder

bis 75 m2

4 Haushaltsmitglieder

bis 85 m2

jedes weitere Haushaltsmitglied

bis 10 m2

In besonderen Einzelfällen sind Abweichungen vorgesehen.

Quelle: Richtlinie zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen - Nr. 15 (Wohnraumförderbestimmungen - WFB -)

Informationen zum Bestand, Bedarf und Handlungsansätzen rund um den bezahlbaren Wohnraum gehen aus dem 2015 erstellten Wohnraumversorgungskonzept und den abgeleiteten Programmen hervor. Nach dem Zensus 2022 und den dann verfügbaren neuen Daten wird eine grundlegende Überarbeitung oder Neuaufstellung erfolgen.

Eine Herausforderung sind in Osnabrück, wie auch in vielen anderen Städten in Niedersachsen, die auslaufenden Sozialbindungen öffentlich geförderter Wohnungen. 

Was unternimmt die Stadt Osnabrück, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen?

Um günstige Mieten zu sichern, verpflichtet die Stadt Baulandentwickelnde zur Bindung von Wohnraum zu Startmieten von maximal 7,20 Euro. Geregelt ist dies in den Rahmenvorgaben der Baulandentwicklung.  

Die 2020 gegründete kommunale Wohnungsgesellschaft WiO – Wohnen in Osnabrück hat sich zum Ziel gesetzt, jährlich mindestens 100 Wohnungen fertig zu stellen und davon jeweils 40 % zu 7,20 Euro und 20 % zu 5,80 Euro Startmiete zu vermieten.  

Über das Förderprogramm „Ankauf von Belegungsbindungen“ fördert die Stadt Vermietende mit Bestandsimmobilien, die für maximal 5,80 Euro an Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein vermieten. Pro Quadratmeter und Monat erhält der Vermietende einen ergänzenden Zuschuss.

Mehr zu Belegungsbindungen finden Sie hier.

Die Wohnbauförderstelle unterstützt bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln der NBanK, insbesondere für preis- und belegungsgebundenen Wohnraum, energetische Sanierung von Mietwohnraum sowie beim Erwerb von Eigentum für Haushalte mit geringem Einkommen.

Informationen der NBank zu Wohnraumförderprogrammen.
 

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