Mietpreisspiegel

Wenn der Vermieter oder die Vermieterin die Miete erhöht, muss er oder sie dabei bestimmte Regeln einhalten. Einen Anhaltspunkt bietet der von der Stadt erarbeitete Mietpreisspiegel. Dieser gibt die üblichen Mietpreise für nicht preisgebundene Wohnungen an. Es handelt sich um die durchschnittliche Nettokaltmiete je Quadratmeter Wohnfläche pro Monat. Reparaturen und Betriebskosten jeder Art sind nicht enthalten.

Der aktuelle Mietpreisspiegel basiert auf den Ergebnissen einer Angebotsmietenerhebung sowie den erfassten Bestandsmieten aus den vergangenen Jahren. Er dient als grundsätzliche Orientierungshilfe, greift also weder in bestehendes Vertragsrecht ein, noch wird die Vertragsfreiheit bei Neuabschluss von Mietverträgen durch ihn berührt. Für Neubauten und möblierte Wohnungen ist der Mietpreisspiegel nicht anwendbar, ebenso nicht bei Kleinstwohnungen und Einfamilienhäusern.  Nicht berücksichtigt wird außerdem die Lage einer Wohnung, da diese stark von der subjektiven Einschätzung der Mietparteien abhängig ist.

Herausgeber des Mietpreisspiegels ist die Stadt Osnabrück unter Mitwirkung des Vereins "Haus und Grund Osnabrück, Verein der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Osnabrück", des "Mietervereins für Osnabrück und Umgebung" und des "Immobilienverbandes Deutschland, IVD Nord West". 

Bitte beachten Sie, dass die Stadt nicht berechtigt ist, Beratungen oder Rechtsauskünfte zu erteilen. Für Rechtsberatungen stehen Rechtsanwälte, "Haus und Grund Osnabrück, Verein der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Osnabrück" und der "Mieterverein für Osnabrück und Umgebung" zur Verfügung.