Bauleitplanung und Bebauungspläne

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) für das gesamte Stadtgebiet und die Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung) für Teilbereiche des Stadtgebiets. Die Stadt Osnabrück als Planungsträgerin ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich und für die Aufstellung der Bauleitpläne zuständig.

Ökologische Belange der Bauleitplanung 

In Bauleitplänen müssen auch Aspekte des Umweltschutzes, der Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden. Der Rat der Stadt Osnabrück hat deswegen bereits 2008 Standards beschlossen. Diese wurden 2019 nochmal aktualisiert.

Darin berücksichtigt sind die großen Themen Energie und Klimaschutz, Luftreinhaltung und Stadtklima sowie Boden und Wasser. Die Stadt sieht diese Standards als Selbstverpflichtung und möchte damit ihrer Verantwortung und ihrem Ziel nachkommen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, natürliche Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu fördern. Im Bauleitplanverfahren werden die Standards nach Abwägung aller Aspekte festgelegt.

In dem Dokument „Berücksichtigung ökologischer Belange in der Bauleitplanung“ finden Sie die Standards mit wichtigen Anwendungshinweisen zusammengefasst. Informationen zu den Hintergründen finden Sie in der Vorlage (VO/2019/4199).