Die finanzielle Situation vieler Menschen, die auch bislang gerade so über die Runden gekommen sind, ist durch die aktuelle Inflation, gestiegene Lebensmittel- und Energiepreise noch schwieriger geworden. Mit der Wohngeldreform der Bundesregierung, dem sogenannten „Wohngeld Plus“, sollen deshalb Haushalte mit geringem Einkommen entlastet werden, die keine Transferleistungen wie Arbeitslosengeld, Grundsicherung oder Bürgergeld erhalten.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch. Sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Haus- oder Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer können antragsberechtigt sein. Gleiches gilt für Menschen in Pflegeheimen. Durch diese Wohngeldreform verdreifacht sich die Zahl der Anspruchsberechtigten und die Leistungen pro Haushalt verdoppeln sich auf durchschnittlich 370 Euro, so die Kalkulation der Bundesregierung.
Mehr als die Hälfte aller anspruchsberechtigten Seniorinnen und Senioren beantragen kein Wohngeld. Entweder, weil sie nicht wissen, dass es ihnen zusteht, weil sie sich scheuen, staatliche Leistungen anzunehmen oder – neuerdings - weil sie die digitalen Anträge nicht ohne Hilfe stellen können. Ein Flyer „Wohngeld für Seniorinnen und Senioren“ fasst in einfacher Sprache alle wichtigen Informationen zum Wohngeld zusammen und nennt Stellen, die bei der Antragstellung.
Weitere Möglichkeiten für Ermäßigungen zum Beispiel bei Eintritten bieten der Osnabrück-Pass oder die Kunst- und Kultur-Unterstützung-Karte KuKUK .