Ziel des Förderprogramms „Zukunftsorientierter Wohnraum“ ist, Wohnraum ressourcenorientiert und innovativ zu entwickeln. Das Förderprogramm unterteilt sich in die drei Abschnitte Umbau/Leerstand, innovative Kleinprojekte und innovative Modellprojekte.
Mit dem Programm möchte die Stadt Osnabrück die Nutzung von Wohnraum pro Kopf reduzieren, leerstehenden Wohnraum aktivieren und innovative Ansätze fördern, insbesondere:
Die Antragsberechtigungen der drei Abschnitte variieren. Sie sind der Förderrichtlinie zu entnehmen. Die Förderung erfolgt mit Ausnahme des dritten Förderschwerpunktes nach dem „Windhund Prinzip“. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Es werden nur Maßnahmen gefördert, die nicht aufgrund einer Rechtsvorschrift umgesetzt werden müssen. Anträge sind vor Beginn der jeweiligen Maßnahme zu stellen.
* zum Beispiel: Teilung zu großen Wohnraums, Schaffung von Einliegerwohnungen in zu groß gewordenem Haus, Umbau mit dem Ziel einer weiteren Wohneinheit, Renovierungskosten bei Leerstand
Bezuschusst wird die Erstberatung vor einer Um- oder Anbaumaßnahme durch einen Architekten, um zu ermitteln, ob bestehender Wohnraum so umgestaltet oder ergänzt werden kann, dass eine oder mehrere weitere Wohneinheiten entstehen. Der oder die Eigentümerin soll so Klarheit erhalten, ob und wie ein Umbau erfolgen könnte. Die Beratungskosten werden bis zu 90 %, maximal jedoch mit 200 €, bezuschusst.
Gefördert werden Umbaumaßnahmen von selbstbewohnten Ein-und Zweifamilienhäusern sowie Wohnungen, wenn hierdurch zusätzliche Mietwohneinheiten entstehen und der bisherige Wohnraum effizienter genutzt wird. Förderfähig sind alle anfallenden Material- und Baukosten, die mit der Trennung des bisherigen Wohnraums und Bereitstellung der neuen Wohneinheit in kausalem Zusammenhang stehen. Dazu zählen insbesondere auch Handwerkerkosten. Ausgenommen sind Eigenleistungen und Mobiliar. Eine Vermietung an nahe Familienangehörige ist nicht möglich. Die Anfangsmiete darf 7,50 € nicht übersteigen.
Gefördert wird die Reaktivierung von marktfähigen Wohnungen durch eine Einmalprämie (500 €) oder einen Zuschuss von 50 % auf erforderliche Renovierungskosten, maximal 2.000 € pro wiedervermieteter Wohneinheit. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt, nachdem die Vermietung durch einen gültigen Mietvertrag nachgewiesen wurde. Eine Vermietung an nahe Familienangehörige ist nicht möglich. Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Personengruppen.
Gefördert werden innovative Ideen und Projekte, die im weiteren Sinne die strategischen Ziele der Stadt Osnabrück rund um „Bauen und Wohnen“ unterstützen. Die Realisierungsmöglichkeiten dieser Ideen oder Projekte soll begünstigt werden. Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen sowie Personengruppen. Bezuschusst werden bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, maximal 500 € pro Antrag.
Gefördert werden beispielhafte Vorhaben zur Schaffung oder Verbesserung von Wohnraum, die neben dem Ziel der Wohnraumversorgung gleichzeitig im besonderen Maße weiteren Zielen der Stadtentwicklung (wie Verbesserung der Mobilität, Belebung der Innenstadt, aktive Nachbarschaften, soziale Ausgeglichenheit, neue Wohnformen) dienen. Förderfähig sind bis zu 50 % der Kosten der Maßnahme (mit Ausnahme des Grunderwerbs) als Zuschuss. Die Förderhöchstsumme beträgt 10.000 Euro. Bei der Förderung von innovativen Modellprojekten entscheidet die Stadt Osnabrück unter Abwägung der vorliegenden Anträge nach den Kriterien: Innovationsgrad, Nachhaltigkeit, Beitrag zu den strategischen Zielen/Wohnraumversorgungskonzept/Handlungsprogramm bezahlbarer Wohnraum sowie der Qualität und Ausgereiftheit des eingereichten Modellprojektes.
Die Details zum Förderprogramm entnehmen Sie bitte der Richtlinie und den ergänzenden Erläuterungen. Bei Fragen wenden Sie sich gern an die Kontaktstelle Wohnraum.
Frau Sabine Steinkamp
Telefon:
0541 323-3600
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Bierstraße 32
49074
Osnabrück
Herr Marvin Schäfer