Die Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden müssen besondere Regeln und Pflichten einhalten, wenn sie bauliche Veränderungen vornehmen. Typische Auflagen sind, einen bestimmten Baustoff bei der Renovierung zu verwenden, besondere Stilelemente zu bewahren oder den Grundriss nicht zu verändert. In der Regel muss der Charakter des Denkmals durch die Maßnahmen erhalten bleiben.
Wenn Sie wissen wollen, was Sie zu beachten haben, wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Denkmalpflege.