Wohngeld kann jeder Bürger und jede Bürgerin beantragen, die über genügend Einkommen für die eigenen Lebenshaltungskosten verfügen, aber ihre Wohnkosten nicht decken können. Das gilt sowohl für Mietende (Mietzuschuss), als auch für Eigentümerinnen und Eigentümer, die in der eigenen Immobilie wohnen (Lastenzuschuss). Wer Transferleistungen wie Hartz IV oder Sozialgeld bezieht, hat keinen Anspruch auf Wohngeld.
Für Auszubildende, Studierende sowie Schülerinnen und Schüler gelten spezielle Regeln.
Die Höhe des Wohngeldes ist von verschiedenen Faktoren abhängig:
Ein positiver Bescheid gilt in der Regel für ein Jahr.
Wie und wo Sie Wohngeld beantragen können, erfahren Sie im ServicePortal.
Der Wohngeld-Plus-Rechner des Bundes ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Berechnung des möglichen Wohngeldanspruchs.