In der Sitzung am 23. April hat der Rat nun die aktualisierte Förderrichtlinie beschlossen. Eine Antragstellung ist damit ab dem 6. Mai, 16 Uhr wieder möglich.
1,5 Millionen Euro sollen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen eingesetzt werden. Gefördert werden Anlagen sowohl auf Ein- und Zweifamilienhäusern, als auch auf Mehrfamilienhäusern im Bestand. Die Förderkonditionen wurden im Vergleich zur zuvor geltenden Richtlinie stark vereinfacht. Für jedes kWp Leistung über 8 kWp werden nun bis zu 500 Euro Förderung gewährt. Anlagen unterhalb dieser Leistung sind in der Regel rentabel, so dass mit dem Zuschussprogramm vor allem die Errichtung von großen Anlagen angeregt werden soll.
Daneben werden Dämmmaßnahmen an Mehrfamilienhäusern, also Wohngebäuden mit einem vergleichsweise hohen Wärmebedarf, mit einem Budget von 1 Million Euro gefördert. Für diese können Zuschüsse in Höhe von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten beantragt werden.
Darüber hinaus wird die energetische Sanierung und Ausstattung mit Photovoltaikanlagen von Gebäuden im Eigentum von gemeinnützigen Vereinen unterstützt. Vor dem Hintergrund der Bundesförderung für Heizungsanlagen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden diese durch die Stadt Osnabrück in der aktuellen Förderperiode nicht bezuschusst.
Die Antragstellung und der nachfolgende Schriftverkehr werden vollständig online über das Serviceportal der Stadt Osnabrück abgewickelt. Detaillierte Förderbedingungen und der Link zum Online-Antragsformular sind unter www.osnabrueck.de/osnabrueck-saniert abrufbar.
Wer vor dem offiziellen Start des Programms Näheres zu den Förderkonditionen wissen möchte, hat die Möglichkeit, sich am 27. oder 28. April jeweils von 10 bis 17 Uhr auf der Immobilienmesse Osnabrück in der OsnabrückHalle am Stand der Stadt Osnabrück zu informieren.
Fragen zum Förderprogramm „Osnabrück saniert“ werden zudem dienstags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 0541 323-3245 beantwortet.