Archivmeldung

Schnell und individuell: Onlinecheck der Stadt Osnabrück berechnet Ansprüche auf Wohnraumförderung

Für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen gibt es die Möglichkeit, beim Thema Wohnen Unterstützung vom Staat zu erhalten. Das gilt mit Blick auf Mietobjekte ebenso wie bei der Förderung von Eigentum. Eine wichtige Voraussetzung, um in eine geförderte Mietwohnung einzuziehen oder beim Erwerb von Wohneigentum unterstützt zu werden, ist die Einhaltung festgelegter Einkommensgrenzen.

 Dabei schnell Klarheit über eine mögliche Berechtigung zu bekommen, war bisher nicht ganz einfach, weil je nach Art der Einkünfte und Anzahl der Familienmitglieder unterschiedliche Berechnungen erforderlich sind. Wer die eigenen Ansprüche überprüfen möchte, kann das ab sofort mit einem Onlinecheck der Stadt Osnabrück tun. Er ist im Service-Portal der Stadt unter www.osnabrueck.de/wohnraumfoerderung zu finden.

So benötigen Mietende einen Wohnberechtigungsschein (WBS), um eine geförderte Wohnung mieten zu können. Hierbei wird zwischen Haushalten mit geringem und mit mittlerem Einkommen unterschieden. „Gerade bei den mittleren Einkommen besteht oft große Unsicherheit, ob die gesetzlich vorgegebene Einkommensgrenze eingehalten wird und somit ein Anspruch auf Erteilung eines WBS besteht“, sagt Holger Clodius, Leiter des Fachbereichs Städtebau bei der Stadt Osnabrück. „Viele wissen sicherlich auch gar nichts von ihrem Anspruch.“ 

So kann zum Beispiel eine vierköpfige Familie mit einem Bruttojahreseinkommen von rund 80.000 Euro noch einen Anspruch auf Erteilung eines WBS haben, genauso wie ein Rentnerehepaar mit einer Jahresrente von rund 40.000 Euro. Die letztliche Beantragung des WBS ist ebenfalls über das Service-Portal der Stadt möglich. Geförderte Wohnungen werden nicht von der Stadt zugeteilt, sondern die Inhaber eines WBS suchen sich die Wohnungen am Wohnungsmarkt selbst. Es gibt seitens der Stadt auch keine Listen oder ähnliches für gegebenenfalls verfügbare Wohnungen. 

Doch nicht nur in Hinblick auf den WBS ist der Onlinecheck ein nützliches Hilfsmittel. So kann er auch Auskunft darüber geben, ob Möglichkeiten einer Eigentumsförderung durch die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) oder die Stadt Osnabrück in Frage kommen. Die NBank bietet zinslose Darlehen für den Neubau oder den Erwerb von selbst genutztem Wohnraum oder für die Modernisierung einer selbst genutzten Bestandsimmobilie. Im Zuge der Baulandentwicklung der Stadt Osnabrück besteht unter Umständen die Möglichkeit, eine Preisreduzierung beim Immobilienerwerb zu nutzen.

Auskünfte zu den Fördermöglichkeiten der NBank erteilt die Wohnraumförderstelle der Stadt Osnabrück in der Bierstraße 32. Ansprechpartnerinnen sind Antje Pöttker, erreichbar unter der Telefonnummer 0541-323 4267 und per E-Mail an poettker.anoSpam@osnabruecknoSpam.de, sowie Elisa Ko, die unter der Telefonnummer 0541-323 2410 sowie per E-Mail an ko@osnabrueck.de zu erreichen ist.

Archivmeldung: Diese Meldung wurde aus Recherchegründen archiviert. Bitte beachten Sie, dass in diesem Text aufgeführte Geschehnisse, Ankündigungen, Termine aber auch Tätigkeiten von hier genannten Personen möglicherweise keine Gültigkeit mehr haben. Wir schließen jede Haftung für Missverständnisse oder Fehlinterpretationen aus.