Die Stadt Osnabrück startet nun schrittweise mit der Einführung und wird die BundID ab dem 1. Mai als Voraussetzung zur Einreichung von Bauanträgen über das ServicePortal aktivieren. Seit dem 18. März haben Bürgerinnen und Bürger bereits optional die Möglichkeit, Anträge mit der BundID einzureichen. Die BundID wird in allen nach §3a NBauO genannten Anträgen aktiviert. Dazu zählen neben Bauanträgen beispielsweise auch Abrissanzeigen.
Nach Aufruf des Antrags im ServicePortal Osnabrück werden die Bürgerinnen und Bürger automatisch auf die Website der BundID weitergeleitet, um den Authentifizierungsprozess zu starten. Die Authentifizierung kann über den Personalausweis mit Online-Funktion (eID) oder das ElsterZertifikat erfolgen. Nach erfolgreicher Authentifizierung wird die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller automatisch wieder zurück zum Antrag geleitet. Der Antrag kann dann digital ausgefüllt und eingereicht werden.
Mit der Einführung dieser deutschlandweit einheitlichen Identifikationslösung geht die Stadt Osnabrück einen wichtigen Schritt in Richtung digitale Verwaltung. Nähere Informationen gibt es auf den Dienstleistungsseiten der Anträge im ServicePortal Osnabrück unter service.osnabrueck.de. Informationen zur BundID sind unter id.bund.de zu finden.