Änderung der Richtlinie zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung hat mit Erlass vom 23. April 2024 die Wohnraumförderbestimmungen zum 1. Mai 2024 angepasst.

Das Land Niedersachsen fördert auf der Grundlage des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes den Wohnungsbau und andere Maßnahmen zur Unterstützung von Haushalten bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum.

Für den Investor, der bezahlbaren Mietwohnraum schaffen möchte, bedeuten diese Änderungen im Wesentlichen folgendes:

  1. Alternativ zur Förderung durch ein zinsloses Darlehen unterstützt die NBank Investoren bei der Schaffung von energetisch hochwertigem Mietwohnungsneubau im KfW-40-Standard mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen in Höhe von 15 % oder 25 % der notwendigen Kosten. Maximal jedoch werden 27.000 Euro oder 45.000 Euro je Wohneinheit ausgezahlt. Die Höhe ist abhängig vom Förderweg (Mietwohnungsbau für Berechtigte mit geringem oder mittleren Einkommen).
  2. Die Bemessungsgrundlage für die Gesamtkosten je Quadratmeter geförderten Wohnraums steigt auf 5.190 Euro.
  3. Die anfängliche Startmiete (netto) steigt in der für Osnabrück geltenden Mietstufe IV von 6,10 Euro auf 6,40 Euro für Berechtigte mit geringem Einkommen und von 7,50 Euro auf 7,80 Euro für Berechtigte mit mittlerem Einkommen. Bei einem Neubau im KfW-40-Standard kommen auf diese Miete weitere 0,30 Euro.

Weitere Änderungen ergeben sich in der Eigentumsförderung. Bislang hat die NBank den Bau beziehungsweise Kauf eines Eigenheims mit einem Darlehen bis 50.000 Euro gefördert. Nun unterstützt die NBank mit 75.000 Euro. Das Darlehen erhöht sich für jedes zum Haushalt rechnende Kind und für jeden zum Haushalt gehörenden Menschen mit Behinderung um jeweils 7.500 EURO. Außerdem gewährt die NBank zusätzlich zum Darlehen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für jedes zum Haushalt rechnende Kind und für jeden zum Haushalt gehörenden Menschen mit Behinderung in Höhe von 3.000 Euro. Das bedeutet für eine vierköpfige Familie eine maximale Fördersumme von 96.000 Euro.

Ob eine Eigentumsförderung möglich ist, prüfen Sie gerne vorab mit dem Online-Check der Stadt.

Für Beratungen zur Förderung von Mietwohnungsbau bzw. zur Eigentumsförderung wenden Sie sich an Antje Pöttker unter poettker.anoSpam@osnabruecknoSpam.de  oder telefonisch unter 0541 323-4267.