Archivmeldung

Neuer Online-Dienst für digitale Bauanträge: Stadt Osnabrück stellt Verfahren zum 1. August um

Die Stadt Osnabrück geht einen weiteren Schritt in Richtung digitale Verwaltung: Zum 1. August wird das bisherige digitale Baugenehmigungsverfahren über das virtuelle Bauamt von der ITEBO durch den für das Land Niedersachsen entwickelten Efa-Online-Dienst „Digitale Baugenehmigung“ ersetzt.

Das EfA-Prinzip („Einer für Alle“) ist die Grundlage für die Vereinheitlichung und Nachnutzung von digitalisierten Dienstleistungen, die von einem Bundesland oder einer Allianz aus mehreren Bundesländern entwickelt und betrieben werden. Diese Dienstleistungen werden anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung gestellt, die den Dienst dann mitnutzen können. Damit wird nicht nur das Antragsverfahren vereinfacht, sondern auch die digitale Kommunikation zwischen Antragstellenden und der Bauaufsichtsbehörde effizienter und rechtssicher gestaltet.

Der Wechsel erfolgt auf Grundlage der zum 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), die digitale Antragsverfahren zur Regel gemacht hat, sowie zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Die Stadt Osnabrück erfüllt damit die gesetzlichen Vorgaben und bietet Antragstellenden zugleich einen modernen digitalen Service.

Was ändert sich ab dem 1. August?

Ab diesem Datum sind neue Anträge – darunter Bauanträge, Anträge auf Bauvorbescheid, Abweichungen sowie Mitteilungen – ausschließlich über den Efa-Online-Dienst „Digitale Baugenehmigung“ einzureichen. Die bisherigen Dienste wie das virtuelle Bauamt von der ITEBO oder die Austauschplattform „Conject“ werden für neue Verfahren abgeschaltet.

Soweit die Prüfung bautechnischer Nachweise erforderlich ist, erfolgen die Kommunikation und die Übermittlung der Standsicherheitsnachweise und Bewehrungspläne separat über die Elektronische Bautechnische Prüfakte (ELBA). Hierdurch können Aufsteller und Prüfer wie gewohnt direkt kommunizieren und die Einreichung von Unterlagen erfolgt weiterhin effizient und schnell.

Neuerung: Vorgangsraum

Der neue Dienst stellt jeder einreichenden Person einen digitalen Vorgangsraum zur Verfügung. Dort können verschiedene Baumaßnahmen vorbereitet, eingereicht und verwaltet werden. Auch die gesamte Kommunikation mit der Bauaufsichtsbehörde sowie das Nachreichen von Bauvorlagen erfolgen zentral über diesen Bereich.

Bereits eingereichte und noch nicht beschiedene Anträge werden bis zum Abschluss des Verfahrens weiterhin über das virtuelle Bauamt abgewickelt – hier ändert sich nichts.

Technische Voraussetzungen und Nutzerkonten

Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Anträge nur noch in digitaler Form eingereicht werden. Papierunterlagen werden nicht mehr akzeptiert.

Zusätzlich ist seit dem 1. Mai 2024 ein Nutzerkonto zur Authentifizierung verpflichtend:

  • BundID für Privatpersonen
  • Mein Unternehmenskonto (MUK) für Unternehmen und Organisationen (seit 13. Mai 2025)

Der Identitätsnachweis erfolgt wahlweise über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID-Service) oder mit einem ELSTER-Zertifikat.

Qualifizierte elektronische Signatur (qeS)

Alle Bauvorlagen, deren Inhalte nicht von der einreichenden Person stammen – zum Beispiel Gutachten, Brandschutzkonzepte oder statische Nachweise – müssen künftig mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen sein. Diese ersetzt die händische Unterschrift im digitalen Verfahren. Am Markt stehen verschiedene Dienstleister zur Verfügung, die entsprechende Produkte und technische Lösungen anbieten. Einen Überblick kann man sich beispielsweise auf der Internetseite der Bundesnetzagentur verschaffen. Die Einreichung erfolgt im Anschluss zentral über den Vorgangsraum oder – im Fall bautechnischer Nachweise – über die separate Plattform ELBA (Elektronische Bautechnische Prüfakte).

Handlungsbedarf für Entwurfsverfassende und Fachplanende

Die Stadt Osnabrück bittet alle am Verfahren Beteiligten – insbesondere Architekturbüros, Bauingenieure und Fachplanende – sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen. Dies betrifft insbesondere die Einrichtung geeigneter Nutzerkonten sowie die technische Ausstattung zur Erstellung von qeS.

Weitere Informationen zur Nutzung von Efa und ELBA sowie ausführliche Anleitungen stehen bereits seit Anfang Juli im Serviceportal der Stadt Osnabrück bereit.

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